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ClientHome MagazineDateAugust, 2021AuthorAmy WalkerShare

Herkunftsnachweisregister (HKNR)

Für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, jedoch nicht über das EEG gefördert werden, hält das Umweltbundesamt das oben genannte Herkunftsnachweisregister (HkNR) vor.

Wir als Umweltgutachter werden hier in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Prüfung bei der Anlagenregistrierung
  • Prüfung bei einer Anlagenänderung und
  • Bestätigung von Strommengen vor und nach der Ausstellung von Herkunftsnachweisen.
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