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Seit dem 1. Januar 2022 ist die Zertifizierung nach der BioSt-NachV für Biogasanlagen ab 2 Megawatt Feuerungswärmeleistung und Biomasseheizkraftwerke ab 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung verpflichtend. Das Zertifikat ist eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem jeweiligen EEG.

Kooperationsvereinbarung mit der Agrizert Zertifizierungsgesellschaft mbH

Wir haben bereits im Jahr 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit der Agrizert Zertifizierungsgesellschaft mbH geschlossen, um die Zertifizierung nach dem SURE-Standard in den angegebenen Fristen fachgerecht bearbeiten zu können.

Gegenstand der Kooperation ist ebenfalls die Zertifizierung von Biogasaufbereitungsanlagen nach dem REDcert-Standard (BioKraftNV).

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